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Terms and Conditions

Terms and Conditions vFM Dentallabor GmbH

Stand 01.01.2014

Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern (§14 BGB). Sie sind Vertragsbestandteil aller gegenwärtigen und zukünftigen, mit uns abgeschlossenen Verträge und Vereinbarungen.
Sie gelten insbesondere für Verkaufs- und Lieferverträge und für uns in diesem Zusammenhang erbrachte Beratungsleistungen. Der Kunde erklärt sich durch die widerspruchslose Entgegennahme dieser Bedingungen, spätestens jedoch mit Empfang unserer Ware, oder sonstiger Leistungen, mit der Geltung dieser Bedingungen | auch für etwaige Folgegeschäfte | einverstanden. Mündliche Nebenabreden, der Ausschluss, Önderungen oder Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsverbindungen sowie die auf ihrer Basis abgeschlossenen Verträge bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung durch die vFM Dentallabor GmbH. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses. Die Geltung abweichender allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit auch für den Fall widersprochen, dass sie und in einem Bestätigungsschreiben oder auf andere Weise übermitteln werden. Auch die vorbehaltlose Lieferung von Waren und Leistungen sowie die Entgegennahme von Zahlungen unsererseits bedeuten kein Anerkenntnis abweichender Bestimmungen.

Verträge und Angebote

unsere Angebote sind freibleibend; ein Vertrag kommt erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung zustande oder wenn Bestellungen von uns ausgeführt worden sind. Erklärungen und Anzeigen des Bestellers nach Vertragsschluss sind nur wirksam, sofern sie schriftlich erfolgen.

Zahlungsbedingungen

Alle Preise verstehen sich ‚„ab Labor/Lager Hamburg“ ausschließlich Verpackung, zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer. Grundlage der Berechnung ist unsere am Tage der Lieferung gültige Preisliste. Kostenvoranschläge beziehen sich auf das Datum der Ausstellung und besitzen eine Gültigkeitsdauer von einem Monat.
Die Rechnungen der vFM Dentallabor GmbH sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Bei verspätetem Zahlungseingang behält sich die vFM Dentallabor GmbH vor, Fälligkeitszinsen gem. § 353 HGB, Verzugszinsen von 5 Prozentpunkten über dem aktuellen Basiszinssatz (§247 BGB) bei Rechtsgeschäften, an denen Verbraucher beteiligt sind(§288 Abs.1 BGB), bzw. 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (§247 BGB) bei Rechtsgeschäften, an denen keine Verbraucher beteiligt sind, berechnet werden. Eingehende Zahlungen werden grundsätzlich mit der jeweils ältesten Forderung verrechnet. Die verschiedenen Arbeits- und Liefergänge eines Auftrages werden nach Abschluss (spätestens jedoch nach zwei Monaten und zum Jahresabschluss) in einer Einzelrechnung aufgeführt und berechnet. Diese Einzelrechnungen werden monatlich zu einer Sammelrechnung zusammengefasst.
Gegen Zahlungsansprüche des Auftragnehmers kann der Auftraggeber nur mit unbestrittenen und rechtskräftig festgestellten Forderungen aufwarten. Schecks gelten erst mit Einlösung als Zahlung. Wechsel werden nur erfüllungshalber sowie nur nach Vereinbarung und unter Vorrausetzung ihrer Diskontierbarkeit angenommen. Diskontspesen werden vom Tage der Fälligkeit des Rechnungsbetrages an berechnet.

Mitwirkungspflicht | Lieferung/ Tansport

Der Versand der Ware erfolgt auf Kosten und Gefahr des Empfängers, Verpackungs- und Versandart nach bestem Ermessen. Für billigste Verpackungs- und Versandart wird keine Haftung übernommen. Sofern vom Besteller keine besonderen Anweisungen erteilt werden, ist die vFM Dentallabor GmbH oder deren Lieferant berechtigt, in seinem Auftrag die Transport- bzw. Valorenversicherung zu decken. Die vFM Dentallabor GmbH oder deren Lieferant haften in dem Umfang, in dem ihre Versender und Versicherer haften. Entstehende Kosten werden zu Selbstkostenpreisen berechnet. Für die Berechnung sind allein die von der vFM Dentallabor GmbH oder deren Lieferanten bei Abgang ermittelten Mengen, Gewichte oder Stückzahlen maßgebend. Die Nichteinhaltung angegebener Lieferfristen berechtigt den Auftraggeber nicht zum Rücktritt oder zur Forderung von Schadenersatz. Die Beschränkung der Haftung gilt nicht, sofern der Verzug auf Vorsatz grober Fahrlässigkeit auf einer wesentlichen Pflichtverletzung beruht. Der Umfang unserer Lieferpflicht ergibt sich ausschließlich aus dem mit uns abgeschlossenen Vertrag. Konstruktions-, Form- und Farbänderungen, die auf einer Verbesserung der Technik oder auf Forderungen des Gesetzgebers beruhen, bleiben vorbehalten, soweit die Önderungen nicht wesentlich oder sonst für den Besteller unzumutbar sind. Sind Teillieferungen für den Besteller zumutbar, können diese erfolgen und in Rechnung gestellt werden. Die Angabe von Lieferfristen erfolgt grundsätzlich unter dem Vorbehalt vertragsmäßiger Mitwirkung des Bestellers. Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt die rechtzeitige und ordnungsmäßige Erfüllung der Verpflichtungen des Bestellers voraus. Bei Nichtverfügbarkeit der Ware ist die vFM Dentallabor GmbH berechtigt ganz oder teilweise von dem Vertrag zurück zu treten. Die vFM Dentallabor GmbH ist verpflichtet den Käufer unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit zu informieren und ihm eine etwaige schon erbrachte Gegenleistung unverzüglich zu erstatten.

Erfüllungsort und Verpackungen

Erfüllungsort ist der Geschäftssitz der vFM Dentallabor GmbH. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt,
ist die Lieferung ‚„ab Labor/Lager Hamburg“ vereinbart. Die Gefahr geht auch bei frachtfreier Lieferung auf den Besteller über, wenn die Produkte oder Geräte zum Versand gebracht werden. Transport- und alle sonstigen Verpackungen nach Maßgabe der Verpackungsordnung werden nicht zurückgenommen; der Besteller ist verpflichtet, für eine Entsorgung der Verpackungen auf eigene Kosten zu sorgen.

Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher aus den Geschäftsverbindungen der vFM Dentallabor GmbH resultierender, auch künftig erst entstehender Forderungen einschließlich aller Nebenforderungen- und bis zur Einlösung hergegebener Schecks oder Wechsel das Eigentum der vFM Dentallabor GmbH. Bei der Saldoziehung gilt der Eigentumsvorbehalt als Sicherung für die Forderung aus dem Saldo. Der Eigentumsvorbehalt der vFM Dentallabor GmbH erstreckt sich auch auf durch Be- oder Verarbeitung bzw. Verbindung entstandene neuer Sachen nach dem Wertanteil
(= Rechnungsbruttowert einschließlich Nebenkosten und Steuern) der Vorbehaltsware. Der Käufer darf die Vorbehaltsware nur im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr veräußern. Er ist nicht berechtigt, die Vorbehaltsware an Dritte zu verpfänden oder zur Sicherung zu übereignen. Die aus der Weiterveräußerung gegen Dritte entstehenden Forderungen tritt der Verkäufer in Höhe der Ansprüche der vFM Dentallabor GmbH in dem Zeitpunkt zu ihrer Sicherung an die vFM Dentallabor GmbH ab, in dem er mit seinen Kunden die Kaufverträge abschließt.
Zur Einziehung dieser Forderungen bleibt er auch nach der Abtretung ermächtigt. Die Befugnis der vFM Dentallabor GmbH, die Forderungen selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. Auf Verlangen hat der Kunde die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner der vFM Dentallabor GmbH mitzuteilen, alle zum Einzug erforderlichen Angaben zu machen, die zugehörigen Unterlagen auszuhändigen und die Schuldner von der Abtretung zu unterrichten.
Mit der Auftragserteilung tritt der Auftraggeber Forderungen, die in Ausübung seiner Berufs- oder Erwerbstätigkeit erworben hat, in Höhe des gesamten Laborauftrages an den Auftragnehmer ab.

Rücktritt bei mangelhafter Kreditwürdigkeit

Wird nach Abschluß des Vertrages oder  nach Lieferung der Ware festgestellt dass der Besteller nicht kreditwürdig ist, oder tritt im Verlauf der  Vertragsabwicklung eine Minderung seiner Kreditwürdigkeit ein, so ist die vFM Dentallabor GmbH zum Rücktritt vom Vertrag oder zum Verlangen sofortiger Bezahlung gelieferter und zur Vorauszahlung für noch zu liefernde Ware, einschließlich Barabdeckung etwaiger gezogener Wechsel mit späterer Fälligkeit berechtigt. Dies gilt insbesondere bei Zahlungsverzug.
Der Kunde darf, soweit und solange der Eigentumsvorbehalt besteht, Waren oder aus diesen hergestellte Sachen ohne unsere Zustimmung weder zur Sicherung übereignen noch verpfänden. Abschlüsse von Finanzierungsverträgen (z.B. Leasingverträge) welche die Übereignung der Vorbehaltsrechte der vFM Dentallabor GmbH einschließen bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung der vFM Dentallabor GmbH, sofern nicht der Vertrag das Finanzierungsinstitut verpflichtet, den uns zustehenden Kaufpreisanteil unmittelbar an uns zu zahlen. Bei Pfändungen und sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Kunde unverzüglich schriftlich zu informieren. Ihm ist untersagt mit seinen Abnehmern Abreden zu treffen, die unsere Rechte beeinträchtigen können. Die vFM Dentallabor GmbH verpflichtet sich, die ihr zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden und nach ihrer Wahl insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert der Sicherheiten zu sichernden Forderungen um mehr als 20% oder ihren Nennbetrag um mehr als 50% übersteigt.

Produktangaben

Unsere Angaben über Produkte und Geräte sowie über Anlagen und Verfahren beruhen auf umfangreicher Entwicklungsarbeit und anwendungstechnischer Erfahrung. Wir vermitteln diese Ergebnisse, mit denen wir keine über den jeweiligen Einzelvertrag hinausgehende Haftung übernehmen, in Wort und Schrift nach bestem Wissen, behalten uns jedoch technische Önderungen im Zuge der Produktentwicklung vor. Das entbindet den Kunden jedoch nicht davon, unsere Erzeugnisse und Erfahrung auf ihre Anwendung für den eigenen Gebrauch selbst zu prüfen. Verwendungsangaben des Kunden sind nur maßgebend, wenn von uns dem Kunden bei Vertragsschluss schriftlich bestätigt wurde, dass die gelieferten Produkte oder Geräte für die vom Kunden beabsichtigte Verwendung geeignet sind. Das gilt auch hinsichtlich der Wahrung von Schutzrechten Dritter sowie für Anwendungen und Verfahrensweisen.
Garantie wird für die Passgenauigkeit auf dem Modell übernommen, welches uns entweder angeliefert oder von uns vorschriftsmäßig hergestellt wird.
Eventuelle vom Auftraggeber mitgelieferte Materialien oder Zubehörteile werden von uns gegen Aufschlag verarbeitet, sofern damit für das Labor ein Mehraufwand verbunden ist. Eine Garantie für deren Qualität wird von uns nicht gegeben. Wir selber verarbeiten nur bewährte Materialien bekannter Hersteller, für deren Qualität wir innerhalb der Gewährleistungsfrist die Garantie übernehmen.

Produktempfehlungen im medizinischen Bereich

Wir übernehmen keine Haftung/Gewährleistung für auftretende Probleme.
Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker.

Sachmängel

Ansprüche des Bestellers wegen Sachmängeln an neu hergestellten oder gebrauchten Produkten und Geräten verjähren, soweit nicht abweichend vereinbart, innerhalb von einem Jahr nach Ablieferung bzw. Montage des vereinbarten Lieferungs- und Leistungsgegenstandes. Bei arglistigem Verschweigen von Mängeln, vorsätzlichem Verhalten oder Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie gelten die gesetzlichen Fristen. Die gesetzlichen Fristen gelten auch für Rückgriffsansprüche aus Verbrauchsgüterkaufverträgen des Bestellers oder seiner Kunden. Der Kunde ist verpflichtet selbst, oder durch den von ihm bezeichneten Empfänger als seinem Erfüllungsgehilfen, die Ware oder Leistung unverzüglich nach Ablieferung zu untersuchen. Für die Untersuchungs- und Rügepflicht gilt § 377 HGB.
Offene Mängel | auch Abweichungen von einer etwa vereinbarten Beschaffenheit | sind unverzüglich, verborgene Mängel unmittelbar nach ihrer Entdeckung, spätestens jedoch innerhalb der in vorstehendem Absatz 1 genannten Verjährungsfrist schriftlich zu rügen. Unterlässt der Kunde die form- und fristgerechte Anzeige, gilt die Ware als genehmigt. Aus Sachmängeln, die den Wert und die Tauglichkeit der Ware zu dem uns erkennbaren Gebrauch nicht oder nur unwesentlich beeinträchtigen, kann der Kunde keine weiteren Rechte herleiten. Bei berechtigten Mängelrügen sind wir nach unserer Wahl entweder zur Lieferung fehlerfreier Ersatzware oder zur kostenlosen Beseitigung des Mangels verpflichtet, es sei denn der mit der Nacherfüllung verbundene Kostenaufwand steht in keinem Verhältnis zur Erheblichkeit des Mangels und ist unzumutbar für uns. Der Kunde ist verpflichtet, ersetzte oder ausgetauschte Teile an uns zurück zu übereignen. Schlägt die Nacherfüllung fehl, so ist der Besteller nach seiner Wahl berechtigt vom Vertrag zurückzutreten oder Minderung des Kaufpreises zu verlangen. Soweit wir nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen | gleichgültig aus welchem Rechtsgrund | wegen eines Mangels zum Schadenersatz verpflichtet sind, ist diese Schadensersatzverpflichtung nach Maßgabe nachfolgender Ziffer 9 beschränkt. Für Rückgriffsansprüche vFM Dentallabor GmbH gegenüber ihren Lieferanten gilt § 478 BGB.
Arbeitsunterlagen: Alle Arbeiten werden mit größter Sorgfalt angefertigt. Der Auftragnehmer hat jedoch keinen Einfluss auf die Qualität der eingesandten Modelle und Abformungen. Diese Unterlagen sind für den Sitz im Munde des Patienten von entscheidender Bedeutung. Arbeitsunterlagen, die mangelhaft erscheinen, können daher unter Rücksprache und Abstimmung mit dem Auftraggeber zurückgesandt werden. Für die Folgen fehlerhafter Modelle und Abformungen muss in jedem Falle der Auftraggeber einstehen.
Vom Auftraggeber angelieferte Materialien (Edelmetall, Zähne etc.) oder Zubehörteile (Fertigteile z.B. Geschiebe, Gelenke etc.) können mit einem handelsüblichen Verarbeitungszuschlag belegt werden. Misserfolge auf Grund fehlerhafter vom Auftraggeber angelieferter Materialien und Zubehörteile gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers. Für die Aufbewahrung der vom Auftraggeber angelieferten Materialien oder Zubehörteile haftet der Auftragnehmer mit der Sorgfalt, die er in eigenen Angelegenheiten aufwendet.

Haftung

Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als in Ziffer 8 vorgesehen, ist | ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs | ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsabschluß, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß $ 823 BGB. Dies gilt nicht, soweit zwingend gehaftet wird, z.B. nach dem Produkthaftungsgesetz, in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit, wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
Der Schadensersatzanspruch für Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Eine Önderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden. Soweit die Schadensersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
Soweit dem Besteller nach dieser Ziffer 9 Schadensersatzansprüche zustehen, verjähren diese mit Ablauf der für Sachmängelansprüche bezüglich neu hergestellter Produkte und Geräte geltenden Verjährungsfrist gemäß Ziffer 8. Bei Schadensersatzansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz gelten die gesetzlichen Verjährungsvorschriften.
Der Auftraggeber hat die Arbeiten sofort nach Empfang auf die Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen. Beanstandungen sind vom Auftraggeber unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Bei Passungenauigkeiten muss die Mängelrüge innerhalb von 10 Werktagen seit Empfang der Arbeit unter Vorlage der Erstmodelle erfolgen; neue Modelle bzw. Abformungen sind beizufügen bzw. unverzüglich nachzureichen. Diese Regelungen finden nur auf offene Mängel Anwendung.
Mängelansprüche sind auf das Recht der Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache beschränkt; die Entscheidung hierüber bleibt dem Auftragnehmer vorbehalten.

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Nutzung von Google Analytics

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Quelle der Fotos für Reklamezwecke

KaVo, 3M Espe, Gramm, Straumann, 3 Shape, Heraeus, imes icore, Sirona, Flussfisch

Verjährung

Andere als Mängelansprüche des Bestellers verjähren in zwei Jahren ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Diese Beschränkung gilt nicht für unsere Haftung wegen Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, unerlaubte Handlung nach dem Produkthaftungsgesetz und bei schuldhafter Verletzung von Körper, Leben und Gesundheit.

Rücksendung von Waren

Von entscheidender Bedeutung für die Passgenauigkeit einer Arbeit im Munde des Patienten sind die von dem Auftraggeber erstellten Unterlagen (z.B. Abformung, Modell, Bissnahme usw.). Wir sind berechtigt, solche Arbeitsunterlagen, die uns nicht ausreichend erscheinen, unter Rücksprache und in Abstimmung mit dem Auftraggeber zurück zu senden. Für die Folgen mangelhafter Arbeitsunterlagen können wir keine Haftung übernehmen.
Ohne unsere vorherige schriftliche Genehmigung, können an den Besteller gelieferte mangelfreie Waren grundsätzlich  nicht zurückgenommen oder umgetauscht werden. Genehmigte Rücksendungen des Kunden werden mit einem Abzug vom Verkaufspreis gutgeschrieben. Waren in angebrochener Verpackung, sowie Produkte, deren Auslieferung bereits länger als 6 Monate zurückliegt, können grundsätzlich nicht zurückgenommen oder umgetauscht werden. Alle Rücksendungen erfolgen auf Kosten und Gefahr des Bestellers.

Rechte an Erfahrung/Wissen und Erfindungen

Bei uns vorhandene bzw. während der Durchführung der mit uns abgeschlossenen Verträge gewonnene geheime hochwertige und fortschrittliche Erkenntnisse (Know-how) sowie Erfindungen und etwaige diesbezügliche gewerbliche Schutzrechte stehen | vorbehaltlich gesonderter Vereinbarung bzw. der dem Kunden nach Sinn und Zweck des Vertragsverhältnisses zustehenden Nutzung oder Verwendung der Liefergegenstände | allein der vFM Dentallabor GmbH zu.
Alle Texte, Bilder, Zeichnungen und graphische Gestaltungen sind urheberrechtlich geschützt. Das Copyright für veröffentlichte, selbst erstellte Projekte bleibt allein bei der vFM Dentallabor GmbH. jede Form der Vervielfältigung oder Verwendung, z.B.  auf drucktechnischem, elektronischem, optischen, photomechanischem Weg - auch auszugsweise-, bedarf der ausdrücklichen, schriftlichen Einwilligung des Herausgebers.

Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten

Unsere Elektro- und Elektronikgeräte sind von Kunde zu Kunde -Produkte und nicht für den privaten Gebrauch vorgesehen. Der Kunde verpflichtet sich gelieferte Elektro- und Elektronikgeräte im Sinne des Gesetzes über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten vom 16.03.2005 (ElektroG) nach Nutzungsbeendigung auf eigene Kosten nach den gesetzlichen Vorschriften ordnungsgemäß zu entsorgen. Der Kunde stellt uns von den Verpflichtungen nach § 10 Abs. 2 ElektroG (Rücknahmepflicht der Hersteller) und damit im Zusammenhang stehenden Ansprüchen Dritter frei. Der Kunde hat gewerbliche Dritte, an die er die gelieferten Elektro- und Elektronikgeräte weitergibt, vertraglich dazu zu verpflichten, diese nach Nutzungsbeendigung auf deren Kosten nach den gesetzlichen Vorschriften ordnungsgemäß zu entsorgen und für den Fall der erneuten Weitergabe eine entsprechende Weiterverpflichtung aufzuerlegen. Unterlässt es der Kunde, Dritte, an die er die gelieferten Elektro- und Elektronikgeräte weitergibt, vertraglich zur Übernahme der Entsorgungspflicht und zur Weiterverpflichtung zu verpflichten, so ist der Kunde verpflichtet, die gelieferte Ware nach Nutzungsbeendigung auf seine Kosten zurückzunehmen und nach den gesetzlichen Vorschriften ordnungsgemäß zu entsorgen. Unser Anspruch auf Übernahme und Freistellung durch den Kunden verjährt nicht vor Ablauf von zwei Jahren nach der endgültigen Beendigung der Nutzung des Gerätes. Die zweijährige Frist der Ablaufhemmung beginnt frühestens mit Zugang einer schriftlichen Mitteilung des Kunden bei uns über die Nutzungsbeendigung.

Gerichtsstand

Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis sowie über sein Entstehen und über seine Wirksamkeit ergebenden Rechtsstreitigkeiten ist der Firmensitz der vFM Dentallabor GmbH. Für Scheck- und Wechselklagen gilt daneben der gesetzliche Gerichtsstand. Im Verhältnis zu Privatleuten und Minderkaufleuten gilt die Gerichtsstandsvereinbarung nur im Mahnverfahren. Das Vertragsverhältnis unterliegt dem Deutschen Recht. Besteller aus EG-Mitgliedsstaaten sind uns bei innergemeinschaftlichem Erwerb zum Ersatz des Schadens verpflichtet, der uns aufgrund von Steuervergehen des Kunden selbst oder aufgrund falscher oder unterlassener Auskünfte des Kunden über seine für die Besteuerung maßgeblichen Verhältnisse entsteht.

Teilnichtigkeit

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Hinweis

Daten des Kunden werden von uns elektronisch gespeichert und verarbeitet, soweit dies zur ordnungsgemäßen Abwicklung der vertraglichen Beziehungen erforderlich ist. Die Daten werden nicht an dritte weiter gegeben und dienen nur zur Rechnungsabwicklung und den Geschäftsbedingungen.

vFM Dentallabor GmbH, Hamburg Januar 2014